„Vor mittlerweile 72 Jahren war die Geburtsstunde der Bundesrepublik. Am 23. Mai 1949 hat Konrad Adenauer das Grundgesetz unterzeichnet und damit Deutschland eine Verfassung gegeben. In 146 Artikeln, deren Gesamtzahl bis heute unangetastet blieb, definiert es die Grundrechte für alle Bürgerinnen und Bürger, beschreibt unseren Staatsaufbau und gibt uns den Rahmen für alles staatliche Handeln. Es ist Aufgabe jedes einzelnen, diese Prinzipien des Grundgesetzes zu achten und zu verteidigen.

In diesen sieben Jahrzehnten wurde das Land in vielerlei Weise vor Herausforderungen gestellt, hat so manche Krise bewältigt und sich als Staat und Gesellschaft insgesamt außerordentlich erfolgreich entwickelt. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben geschaffen, was es nie zuvor gegeben hat: eine Basis für eine lange Periode des Friedens und der Freiheit in Deutschland für jedermann!

Die Corona-Pandemie stellt uns einmal mehr vor besondere Herausforderungen, vielleicht vor die größten seit 72 Jahren. Zur Bekämpfung der todbringenden Viruspandemie musste dem Gesundheitsschutz Vorrang gegenüber anderen freiheitlichen Grundrechten gewährt werden. Mit der Entlastung der Intensivstationen durch eine fortstreitende Impfkampagne und fallende Inzidenzen sind Einschränkungen der Freiheiten nun immer weniger notwendig – die Wetterau ist gerade an diesem Wochenende da ein besonders gutes Beispiel.

Immer wieder bietet das Grundgesetz den Rahmen für Zulässiges und setzt auch Grenzen: In unserem demokratischen Rechtsstaat ist die Meinungsfreiheit ein hohes Grundrecht. Daher ist es legitim, Maßnahmen der Bundes- oder der Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder auch Vorgänge im Ausland kritisch zu sehen und dagegen zu demonstrieren. Dass sich bei den vielfältigen Kundgebungen allerdings zum Teil Demonstrantinnen und Demonstranten radikaler Gesinnung auf das Grundgesetz berufen, um unverhohlen gegen den Staat und seine Verfassung mobil zu machen, ist erschreckend und paradox. Das Grundgesetz schützt immer die Würde des anderen und es ist auf den Trümmern der Nazidiktatur errichtet worden. Die gesicherte Existenz Israels liegt im nationalen Interesse Deutschlands und ist Teil unserer Staatsräson. Das Verbrennen israelischer Fahnen und jede Form des Antisemitismus sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Und deshalb gilt es auch nach 72 Jahren, unsere Verfassung gegen all ihre Feinde – ganz gleich aus welcher politischen Richtung oder Weltanschauung – entschieden zu verteidigen.

Das Grundgesetz ist kein starres Gebilde, sondern ein lebendiger Teil unseres Staates. Es ist stets an den gestellten Herausforderungen gewachsen – und das gilt sicher auch für die bald überwundene Corona-Pandemie.“

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