„Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Opfer von extremistischen Gewalt und Terror schnell und unbürokratisch Hilfe und Unterstützungsangebote erhalten und aktiv auf die Betroffenen zugegangen wird. Der rechtsterroristische Anschlag von Hanau, der Mord an Dr. Walter Lübcke oder die Amokfahrt von Volkmarsen sind für uns Anlass, das hessische Opferschutzangebot mit einem Opferfonds zu erweitern. Der Fonds ist auch Ausdruck des gemeinsamen Einstehens aller für unsere Grundwerte und unsere demokratische Gesellschaft – unabhängig von rechtlichen Schuldbegriffen“, erklärten die Vorsitzenden der vier Landtagsfraktionen Ines Claus (CDU), Mathias Wagner (Bündnis 90/Die Grünen), Nancy Faeser (SPD) und René Rock (Freie Demokraten) am Dienstag in Wiesbaden.

„Schwere Gewalttaten insbesondere jene, die aus einer extremistischen oder terroristischen Motivation heraus begangen werden, hinterlassen bei den Opfern und ihren Familien körperliche und seelische Verwundungen, die oft nicht mehr verheilen. Von einem Moment auf den anderen stehen sie vor einer völlig neuen Situation, auf die sie sich einstellen und die sie bewältigen müssen. Das Leben, so wie sie es kannten, gibt es für sie nicht mehr. Als Akt der Unterstützung, des Mitgefühls und der Nächstenliebe hilft das Land Hessen den Opfern und ihren Angehörigen bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation damit auch materiell. Es erfreut uns, dass in dieser anspruchsvollen Thematik rasch gemeinsam diese Möglichkeit der Unterstützung realisiert werden konnte“, so die vier Fraktionsvorsitzenden Claus, Wagner, Faeser und Rock.

Die Zuwendung aus dem Fonds beträgt in der Regel 10.000 Euro. In besonderen Härtefällen, insbesondere bei Todesfällen nach Terroranschlägen oder Attentaten mit besonderer Tragweite oder gesellschaftsverachtender Inhumanität, kann eine Zuwendung an die Angehörigen der Opfer in Höhe von bis zu 100.000 Euro erbracht werden.

Über die Gewährung von Leistungen aus dem Opferfonds entscheidet der 11-köpfige Opferfondsbeirat nach von ihm festzulegenden Richtlinien und Verfahrenskriterien. Dies möglichst zeitnah und unbürokratisch auf entsprechenden Antrag und unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder zivilrechtlicher Ansprüche des Opfers oder seiner Angehörigen.

Der Opferfondsbeirat wird sich zeitnah ein Verfahren geben und die technischen Voraussetzungen zur Abwicklung der aus dem Opferfonds zu gewährenden Leistungen entwickeln. Perspektivisch soll der Opferfonds im Verantwortungsbereich der bzw. des Bürgerbeauftragten des Landtags angesiedelt werden.

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