Die Eindämmung der Corona-Pandemie bedarf teils weitreichender, einschränkender Maßnahmen. Mit dem neuen Gesetzentwurf von CDU und GRÜNEN wird der Hessische Landtag in die Entscheidungen der Landesregierung noch stärker eingebunden und informiert. Denn wir sind den Menschen dieses Landes drei Dinge schuldig: Transparenz im Parlament, eine handlungsfähige, flexible Regierung und verhältnismäßige Maßnahmen, die uns durch diese Pandemie bringen.

Es wird ein Zustand ohne Entscheidungen, wie das Virus bekämpft werden soll, vermieden. Denn angesichts eines sich dynamisch ausbreitenden Virus können wir uns lange Zeiträume zur Bekämpfung nicht erlauben.

Mit diesem Gesetz haben wir die Abwägung – wie es das Grundgesetz fordert –vorgenommen, Unterrichtungspflichten festgeschrieben, Schwebezustände ausgeschlossen und die Beteiligung dieses Parlamentes normiert. Kurzum: Das Parlament war und ist nicht vor der Tür, die Regierung war und ist nicht im Hinterzimmer. Ganz im Gegenteil, wir stärken ausdrücklich das Parlament und die Landesregierung bleibt im Kampf gegen das Corona-Virus jederzeit handlungsfähig.

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