• Bildung eines bis zu 12 Milliarden Euro schweren Sondervermögens „Hessens gute Zukunft sichern“
  • Alle Aufwendungen und Kosten der Corona-Pandemie werden transparent dargestellt
  • 2 Milliarden Euro für Konjunkturprogramme für Bürger und Unternehmen
  • 2,5 Milliarden Euro für hessischen Städte und Gemeinden

Die Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Ines Claus, zum zweiten milliardenschweren Nachtragshaushalt, den die Hessische Landesregierung heute zur weiteren Beratung dem Hessischen Landtag vorgelegt hat:

„Die Hessische Landesregierung hat unter CDU-Ministerpräsident Volker Bouffier einen zweiten milliardenschweren Nachtragshaushalt vorgelegt. Das bis zu 12 Milliarden Euro umfassende Gesetzespaket wird bei der Bewältigung der Corona-Krise helfen und ist gleichzeitig eine Investition für eine gute Zukunft in Hessen. Mit rund 7,5 Milliarden Euro werden die Mindereinnahmen in den öffentlichen Haushalten ausgeglichen und so auch die Kommunen tatkräftig unterstützt. Etwa 2 Milliarden sind für Konjunkturprogramme vorgesehen, die in Projekte wie Bildung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit und vieles weitere mehr fließen. Der Entwurf wird nun im Juni dreimal ausführlich im Hessischen Landtag beraten und soll am 30.6. beschlossen werden.

Die schwarz-grüne Landesregierung hat mit Hochdruck in den letzten Tagen fast rund um die Uhr darüber beraten, was nötig und sinnvoll ist, um Hessen erfolgreich aus dieser nie gekannten Krise zu führen. Das waren fordernde Gespräche, weil es schlichtweg keine Muster und auch keinen goldenen Weg gibt und weil eine solche Mammutaufgabe in kürzester Zeit erfolgen musste. Herausgekommen sind Lösungen, die die Menschen weiterhin vor dem Virus schützen, gleichzeitig den Staat handlungsfähig halten und die Krise zur Chance für neue Impulse in der Zukunft werden lassen. Denn die Menschen dürfen erwarten, dass wir ihnen mit diesem Nachtragshaushalt Stabilität und eine planbare Zukunftsperspektive geben. Für sie und für Hessen. Nun gilt es einen möglichst breiten Konsens im Hessischen Landtag zu finden, um diesen historischen Haushalt zu beschließen und so die Krise gemeinsam zu überwinden.“

Hintergrund

Die Mai-Steuerschätzung hat ergeben, dass alleine für das Jahr 2020 3 Milliarden Euro weniger an Steuern eingehen als ursprünglich angenommen. Diese konjunkturellen Verluste müssen in einem Nachtrag ausgeglichen werden. Dank der guten wirtschaftlichen Lage der vergangenen Jahre und einer vorausschauenden Haushaltspolitik können wir davon aus unserer Rücklage oder aus Einsparungen zumindest einen Teil auffangen.

Den größten und zentralen Teil der kommenden Beratungen wird jedoch das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ mit einem Umfang von bis zu 12 Milliarden Euro einnehmen, Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, sind damit in diesem Sondervermögen abgebildet. Dies ist ein kluger Weg, der sicherstellt, dass die Belastungen, die uns auch in den kommenden Jahren begleiten, transparent dargestellt werden können.

Das Paket an sich ist zudem eine starke Antwort auf die Herausforderungen, vor denen wir derzeit stehen. Neben dem Ausgleich für voraussichtlich wegbrechende Steuereinnahmen in Höhe von 5 Milliarden Euro sind auch enorme Mittel für die Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro vorgesehen und rund 2 Milliarden Euro weitere Hilfen und Unterstützung für Konjunktur und Wirtschaft. Als „Partner der Kommunen“ sind uns die Anliegen der kommunalen Familie sehr wichtig. Es ist daher zu begrüßen, dass das Gesetzespaket auch ein Kommunalpaket enthält, welches geraden finanzschwächeren Kommunen wichtige Liquidität zur Verfügung stellt.

Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um einen „Schattenhaushalt“. Es ist sehr wichtig, dass das Parlament in Form des Haushaltsausschusses regelmäßig über den Vollzug des Sondervermögens unterrichtet wird. Ganz wichtig ist es zu betonen, dass es sich bei der Summe von 12 Milliarden Euro um eine Kreditermächtigung handelt. Das bedeutet nicht, dass diese Summe tatsächlich als Kredit aufgenommen werden muss.

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